Die DATACENTER GmbH & Co. KG, Landschaftstraße 2A, 30159 Hannover, nachfolgend DATACENTER genannt, erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
DATACENTER ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von DATACENTER.
Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist DATACENTER berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
2. Leistungspflichten
DATACENTER gewährleistet eine Erreichbarkeit der technischen Infrastruktur von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen das Netz aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von DATACENTER liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht erreichbar ist.
DATACENTER kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
Kundenserver werden von DATACENTER mit nominell mindestens 100 Mbit am nächsten Switch angebunden. Eine Gewährleistung für tatsächlich nutzbare Bandbreiten zwischen den IP-Netzen von DATACENTER und den IP-Netzen oder IP-Backbones anderer Betreiber wird nicht übernommen.
Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktionsangebote ist nicht möglich.
DATACENTER ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen nach Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch DATACENTER oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders angegeben, drei Monate, und verlängert sich danach stillschweigend um jeweils weitere drei Monate, sofern keine Kündigung erfolgt ist. Der Vertrag kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Werden von Dritten gegenüber DATACENTER Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 3.1 geltend gemacht, ist DATACENTER berechtigt, den Zugang zum Serversystem des Kunden sofort zu sperren.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für DATACENTER insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- mit der Zahlung der Entgelte mehr als vierzehn Kalendertage in Verzug gerät oder
- schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 6 bzw. 7 geregelten Pflichten verstößt.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
4. Preise und Zahlung
DATACENTER ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal anzupassen. Eine Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen vierzehn Kalendertagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. DATACENTER verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts, betroffen ist, bestimmt DATACENTER die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.
Im Verzugsfall berechnet DATACENTER Zinsen in Höhe von fünfzehn Prozent jährlich und ist berechtigt, den Zugang zum Serversystem des Kunden sofort zu sperren. Sofern der Kunde eigene Hardware bei DATACENTER untergebracht hat, steht DATACENTER im Verzugsfall ein Pfandrecht auf diese Hardware zu. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
Der Kunde ermächtigt DATACENTER, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen und erteilt DATACENTER dazu eine Genehmigung zum Einzug von Lastschriften im Einzugs-/Abbuchungsverfahren.
Bei Rücklastschriften berechnet DATACENTER eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 8,49 (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Lastschrift inklusive der für DATACENTER angefallenen Bankgebühren.
5. Haftung
Für Schäden haftet DATACENTER nur dann, wenn DATACENTER oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von DATACENTER oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der DATACENTER GmbH & Co. KG auf EUR 100,00 pro Schadensfall, insgesamt auf EUR 200,00 aus dem gesamten Vertrag oder darüber hinaus bis zur Höhe des Preises der schadensverursachenden Leistung (bei Laufzeitverträgen der Höhe des Preises für einen Monat) beschränkt.
Die Haftung von DATACENTER wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
6. Inhalte von Servern
Der Kunde verpflichtet sich, auf seinem Serversystem keine IRC-Dienste anzubieten oder anbieten zu lassen (sogenannte IRC-Bouncer, IRC-Bots, IRC-Shell-Server). DATACENTER behält sich das Recht vor, Server mit IRC-Diensten jederzeit außer dem Betrieb zu nehmen, falls dadurch direkt, indirekt oder vermutungsweise der restliche Betrieb beeinträchtigt wird oder werden könnte. Schäden und Kosten, die direkt oder indirekt durch IRC (zum Beispiel durch DOS-Angriffe) entstehen sollten, werden vom Kunden ausnahmslos übernommen.
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (Spamming).
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische Inhalte zum Gegenstand haben, sofern diese Inhalte nicht durch ein wirksames System vor dem Zugriff Unbefugter (Kinder, Jugendliche) geschützt sind.
Der Kunde darf durch die auf seinem Serversystem verbreiteten Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. In diesem Zusammenhang ist auch der Betrieb sogenannter Filesharing-Server nicht gestattet.
DATACENTER behält sich das Recht vor, Server die nicht den vertraglich vereinbarten Vorgaben entsprechen, jederzeit außer dem Betrieb zu nehmen, falls dadurch direkt, indirekt oder vermutungsweise der restliche Betrieb beeinträchtigt wird oder werden könnte. Schäden und Kosten, die dadurch direkt oder indirekt entstehen sollten, werden vom Kunden ausnahmslos übernommen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde DATACENTER unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00. Schäden und Kosten, die direkt oder indirekt durch eine Missachtung der vorgenannten Bestimmungen entstehen sollten, werden vom Kunden ausnahmslos übernommen.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass die DATACENTER von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, DATACENTER jeweils unverzüglich schriftlich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von DATACENTER binnen 10 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name oder Firmierung, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefax-Nummer, sowie die Bankverbindung des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, von DATACENTER zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von DATACENTER nutzen, haftet der Kunde gegenüber DATACENTER auf Nutzungsentgelt und Schadenersatz.
Die in Punkt 6 genannten Verpflichtungen bezüglich der verbreiteten Inhalte gelten auch für den von DATACENTER bereitgestellten Backup-Speicherplatz. Der Kunde stellt sicher, dass der Backup-Speicherplatz ausschließlich für interne Datensicherung verwendet wird und darf Dritten keinen Zugang zum Backup-System ermöglichen.
DATACENTER ist berechtigt, Serversysteme, die den Anforderungen aus Punkt 6 oder 7 nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen.
8. Datenschutz
DATACENTER weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. DATACENTER weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
9. Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, 30159 Hannover. DATACENTER ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Für die von DATACENTER auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.